Genehmigung Ferienvermietung Marokko (Airbnb & Co) - Der Ultimative Experten-Guide
Einführung – Warum dieser Guide einzigartig ist
Genehmigung Ferienvermietung Marokko ist für Eigentümer, Investoren und Betreiber von Kurzzeitvermietungen ein zentrales Thema. Wer seine Immobilie über Airbnb oder andere Plattformen anbietet, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen, denn die Anforderungen werden je nach Region unterschiedlich umgesetzt und zunehmend kontrolliert.
Dieser Guide ist eine der wenigen deutschsprachigen Ressourcen, die das Thema strukturiert, verständlich und rechtlich sauber aufbereitet. Als Spezialisten für Ferienvermietung, Airbnb-Setups und offiziell konforme Vermietungsmodelle in Marokko zeigen wir Schritt für Schritt, welche Genehmigungen erforderlich sein können, welche regionalen Unterschiede entscheidend sind und wie Sie rechtssicher vermieten.
1. Ist Airbnb & Kurzzeitvermietung in Marokko erlaubt?
Ja, Kurzzeitvermietung ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht „frei wie früher“. Die marokkanische Regierung hat in den letzten Jahren eine klare Rechtslage geschaffen, nach der kurzfristige Vermietungen touristischer Natur amtlich genehmigt und reguliert werden müssen.
Wichtig: Airbnb-Inserate ohne offizielle Genehmigung laufen rechtlich in einer Grauzone und können Sanktionen nach sich ziehen.
2. Genehmigungspflicht & Lizenzanforderungen
Touristische Betriebserlaubnis
Vor der offiziellen Ferienvermietung ist eine touristische Genehmigung erforderlich. Diese bestätigt, dass die Immobilie zur Vermietung an Urlauber rechtlich zugelassen ist.
- Antrag bei zuständiger Provinz oder Tourismusbehörde
- Prüfung von Lage, Nutzung und Objektstatus
- Teilweise Einbindung lokaler Verwaltungsstellen
- Voraussetzung für legale Airbnb-Vermietung
Ohne diese Genehmigung gilt die Vermietung in vielen Regionen als nicht offiziell zulässig.
Klassifizierung und Objektprüfung
Neben der Betriebserlaubnis erfolgt häufig eine Prüfung der Immobilie hinsichtlich Sicherheits-, Hygiene- und Ausstattungsstandards.
- Kontrolle von Brandschutz und Elektrik
- Prüfung von Ausstattung und Möblierung
- Einhaltung touristischer Mindestanforderungen
- Dokumentierte Objektfreigabe
Diese Prüfung schützt Eigentümer vor späteren Beanstandungen oder Sanktionen.
Registrierung & Meldesystem
In mehreren Städten ist eine zusätzliche Registrierung in lokalen Verwaltungs- oder Polizeisystemen erforderlich.
- Offizielle Erfassungsnummer für Inserate
- Pflichtangabe der Genehmigungsnummer online
- Gästeregistrierung gemäß Meldevorgaben
- Dokumentationspflicht bei Kontrollen
Besonders in touristischen Regionen wird die Einhaltung zunehmend kontrolliert.
Risiken bei Vermietung ohne Genehmigung
- Bußgelder oder Verwaltungsstrafen
- Sperrung oder Löschung des Online-Inserats
- Untersagung der weiteren Vermietung
- Probleme bei Steuer- oder Behördenprüfungen
- Gefährdung der gesamten Investitionsstrategie
Gerade in Städten wie Marrakesch, Casablanca, Rabat oder Tanger wird die Kurzzeitvermietung zunehmend systematisch kontrolliert. Eine saubere, offizielle Struktur schützt Sie dauerhaft.
3. Was prüfen die Behörden?
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Immobilie strukturiert geprüft.
Dabei stehen insbesondere folgende Kriterien im Fokus:
- Eigentumsnachweis und Grundbuchstatus
- Zustimmung weiterer Eigentümer oder Syndic-Verwaltung
- Einhaltung von Sicherheitsstandards (Brand, Elektrik, Wasser)
- Versicherungsnachweise und Haftungsabsicherung
- Dokumentierte Ausstattung und Möblierung
- Steuerliche Registrierung des Vermieters
Erst nach vollständiger Erfüllung aller Anforderungen wird die offizielle
Genehmigung zur touristischen Vermietung erteilt.
4. Genehmigungspflicht
Die touristische Vermietung von möblierten Immobilien ist in Marokko grundsätzlich zulässig. Allerdings unterliegt sie gesetzlichen Rahmenbedingungen, die je nach Region unterschiedlich umgesetzt und kontrolliert werden.
Rechtsgrundlage für touristische Unterkünfte bildet insbesondere das marokkanische Gesetz über touristische Einrichtungen (u.a. Loi 80-14). Dieses sieht vor, dass Unterkünfte, die gewerblich oder regelmäßig an Touristen vermietet werden, bestimmten Genehmigungs- und Klassifizierungsanforderungen unterliegen können.
In der Praxis bedeutet das:
In mehreren Städten und touristisch stark frequentierten Regionen wird für die Kurzzeitvermietung eine behördliche Autorisation oder Registrierung verlangt. Diese kann je nach Provinz oder Kommune unterschiedlich ausgestaltet sein. Zuständig sind in der Regel lokale Verwaltungsstellen oder Tourismusbehörden.
Regionale Unterschiede bei der Genehmigungspraxis
- Es existiert keine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis für Ferienvermietungen in Marokko.
- Die konkrete Umsetzung der Genehmigungspflicht hängt vom Standort der Immobilie ab.
- In stark touristisch geprägten Städten finden Kontrollen teilweise regelmäßig statt.
- In anderen Regionen wird die Kurzzeitvermietung zurückhaltender überwacht.
- Eine individuelle Standortprüfung ist daher vor Beginn der Vermietung unerlässlich.
5. Plattform-Compliance (Airbnb, Booking und weitere)
Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking setzen voraus, dass Inserate im Einklang mit den jeweils geltenden lokalen Gesetzen stehen. Das bedeutet:
- Vermieter sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der regionalen Vorschriften
- Bei behördlichen Beanstandungen kann ein Inserat eingeschränkt oder entfernt werden
- Bei wiederholten Verstößen drohen Plattform-Sanktionen
Ob eine konkrete Registrierungsnummer öffentlich im Inserat angegeben werden muss, hängt vom jeweiligen lokalen Verwaltungsmodell ab. In einzelnen Regionen wird eine solche Kennzeichnung erwartet oder im Rahmen von Kontrollen abgefragt.
Eine rechtlich saubere Struktur schützt daher nicht nur vor behördlichen Maßnahmen, sondern auch vor wirtschaftlichen Risiken wie Inseratsperrungen oder Einnahmeverlusten.
6. Steuern und Abgaben bei Ferienvermietung in Marokko
Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung von Immobilien in Marokko unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Wer seine Immobilie regelmäßig an Feriengäste oder Touristen vermietet, erzielt steuerlich relevante Einkünfte, die ordnungsgemäß deklariert werden müssen. Je nach Struktur der Vermietung können zudem lokale Abgaben oder touristische Gebühren anfallen, insbesondere in stark frequentierten Regionen.
Eine jährliche steuerliche Erklärung ist in der Regel erforderlich. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt dabei unter anderem von der gewählten Eigentums- oder Gesellschaftsform sowie vom Umfang der Vermietungstätigkeit ab. Eine saubere steuerliche Einordnung ist daher nicht nur gesetzlich notwendig, sondern auch entscheidend für langfristige Planungssicherheit und rechtliche Absicherung.
7. Gästeregistrierung
In vielen Regionen besteht eine Pflicht zur Registrierung der Gäste (Name, Pass-Nr., Aufenthaltsdauer) bei der Polizei oder lokalen Behörden.
8. Fazit – Für wen lohnt sich Ferienvermietung in Marokko?
Kurzzeitvermietung in Marokko kann hochprofitabel und steuerlich attraktiv sein, aber nur bei vollständiger Compliance! Durch die richtige Genehmigung, rechtliche Absicherung und professionelle Betreuung maximieren Sie Ihre Einnahmen und minimieren Risiken.
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Die rechtliche Grundlage für touristische Beherbergung in Marokko bildet insbesondere die Loi 80-14 über touristische Einrichtungen sowie die dazugehörigen Durchführungsdekrete, unter anderem das Décret n° 2-23-441 vom 13. Juli 2023.
Offizielle Informationen stellt das zuständige Ministerium für Tourismus auf seinen Internetseiten zur Verfügung, insbesondere im Bereich „Hébergement touristique“. Dort sind gesetzliche Texte und verwaltungsbezogene Hinweise abrufbar. Für eine konkrete Immobilie ist jedoch stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang diese Regelungen Anwendung finden.
Für offiziell registrierte touristische Beherbergungsbetriebe existiert das System „Télé-Déclaration des Nuitées“ (STDN), das in Zusammenarbeit mit der Direction Générale de la Sûreté Nationale betrieben wird. Dieses System dient der elektronischen Erfassung von Übernachtungsdaten.
Ob eine konkrete Ferienimmobilie unter diese Meldepflicht fällt, hängt von ihrer rechtlichen Einordnung und dem jeweiligen Verwaltungsverfahren ab.
Einkünfte aus Vermietung sind in Marokko grundsätzlich steuerlich relevant. Zuständig ist die Direction Générale des Impôts (DGI). Die Abgabe von Steuererklärungen kann über das elektronische Portal „SIMPL“ erfolgen. Welche steuerliche Kategorie im Einzelfall einschlägig ist, hängt von der Art der Vermietung, der Eigentumsstruktur und dem Umfang der Tätigkeit ab.
Kontakt
- Avenue Moulay Ismail, Tangier, Morocco
- +49 (0) 69 348 784 39
- info@immobilie-marokko.de
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